Susanne Puklowski-Heiermann
Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhruniversität Bochum und Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität Bochum;
Referendariat am Landgericht Dortmund;
seit Juni 1999
als Rechtsanwältin im Kammerbezirk des OLG Hamm zugelassen (und in einer überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei mit durchgehend ca. 10 Anwälten bis zur eigenen Kanzleigründung im Juli 2014 im Anstellungsverhältnis tätig gewesen;)
ab November 2001
Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Familienrecht
seit Januar 2003
Fachanwältin für Familienrecht
Mitte 2005
beginnende Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht
Herbst 2008/Frühjahr 2009
Besuch des Fachanwaltslehrgangs im Bank-und Kapitalmarktrecht;
ab 2009
Ausweitung der Mandatsbearbeitung im Bank-und Kapitalmarktrecht
seit Juli 2012
ausgebildete Mediatorin
seit Februar 2014
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkrecht
im Juli 2014
Anerkennung als stattliche Gütestelle gemäß §§ 48 JustG NRW, 794 Abs.1 Ziffer 1 ZPO durch den Präsidenten des OLG Hamm
seit September 2014
Referentin der Rechtsanwaltskammer Hamm für den Bereich Familienrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht