Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist eine der Kernkompetenzen unserer Rechtsanwaltskanzlei H PH Rechtsanwälte. Wir beraten und vertreten Sie natürlich auch vor Gericht in allen Fragen.
- Beratung zu Aufbau und Optimierung von Unternehmensstrukturen, insbesondere der Rechtsformwahl
- Gründung von Personengesellschaften (z. B. oHG und KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen
- Gestaltung von Organschaften und Unternehmensverträgen
- Begutachtung und Vertretung im Konflikt zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
- Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel)
- steuer- und gesellschaftsrechtliche Betreuung von Kapitalerhöhungen, Einbringung, Ausgliederung, Betriebsaufspaltung und andere Reorganisationen von Unternehmensgruppen
- Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
- zivilrechtliche Strukturierung
- Teilnahme an Schiedsverfahren
- Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften im Ausland
- Vereins- und Stiftungsrecht
- Managerhaftung D&O