In Altfällen (Darlehen zwischen 2002 bis 2010) endet der sog. „Widerrufsjoker“ drei Monate nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie.
Betroffene Verbraucher sollten umgehend handeln.
Mit Ablauf des 20.06.2016 erlischt dann das Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen enthalten mehrere Millionen Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Besonders bei Immobilienkrediten mit hoher Zinsbelastung lassen sich durch die aktuellen niedrigen Zinsen durch einen Widerruf mehrere tausend Euro sparen. Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Vertragskündigung wird bei einem berechtigten Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung ausgelöst. Mit Erlöschen der Widerrufsrechte durch die gesetzliche Neuregelung stehen auch die Vorfälligkeitsentschädigungen auf der Kippe.